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Häufige Fragen von Betreuungspersonen in Tagesfamilien

Mein Tageskind wurde krankgemeldet. Kann ich die Stunden trotzdem aufschreiben?

Ja, die Betreuungsstunden während der ersten drei Krankheitstage können aufgeschrieben werden. Die Stunden werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Wie viele Tageskinder darf ich maximal betreuen?

Du darfst gleichzeitig maximal fünf anwesende Kinder unter 12 Jahren (inklusive deiner eigenen Kinder) betreuen. 

Was muss ich tun, wenn das Tageskind nicht oder später als abgemacht gebracht oder abgeholt wird?

Weise die Eltern freundlich, aber bestimmt auf die vereinbarten Betreuungszeiten hin. Sollten sie sich wiederholt nicht an die Abmachungen halten, melde dich bei deiner Vermittlerin. Vereinbarte, aber nicht eingehaltene Betreuungszeiten darfst du aufschreiben. Sie werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Was muss ich tun, wenn ich krank oder verunfallt bin?

Informiere so rasch wie möglich die Eltern! Krankheit und Unfälle müssen auch zeitnah der Geschäftsstelle gemeldet werden. Deiner nächsten Stundenabrechnung musst du das Arztzeugnis beilegen. Du bist über den VTOB Krankentaggeld versichert und erhältst 80% deines Lohnes. 

Der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) angeschlossen, sind nur Tagesfamilien die mehr als 8h in der Woche Betreuung leisten.

Wann müssen Ferien- und Arbeitspläne bekannt gegeben werden ?

Sowohl die Eltern als auch die Tagesfamilie sind verpflichtet, sich gegenseitig die Ferienpläne so früh wie möglich, mindestens aber einen Monat im Voraus, bekannt zu geben. Das Gleiche gilt für die Arbeitspläne der Eltern, bei unregelmässigen Arbeitszeiten.

Kann die Eingewöhnung ausgelassen werden?

Nein! Für das Kind und für dich, aber auch für die Eltern, ist die Eingewöhnungsphase eine sehr wichtige Zeit! In dieser Zeit wird der wichtige Boden für das gegenseitige Vertrauen gelegt, auf dem eine Beziehung wachsen kann. Der VTOB verlangt deshalb vor Abschluss des Betreuungsvertrages eine angemessene Eingewöhnungsphase. Diese Stunden werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Wohin kann ich mich bei Schwierigkeiten mit dem Tageskind oder den Eltern wenden?

Eine gute und offene Kommunikation zwischen Tagesfamilie und abgebender Familie ist sehr wichtig! Bei Unklarheiten oder Problemen solltest du die Eltern möglichst frühzeitig darauf ansprechen. Sollte es nicht möglich sein, gemeinsam eine Lösung zu finden, wende dich bitte an deine Vermittlerin oder die Geschäftsstelle. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist für mein Betreuungsverhältnis?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Wie gehe ich bei einer Kündigung des Betreuungsverhältnisses vor, und was muss ich beachten?

Du kannst jeweils per Ende des Monats schriftlich, per Brief oder per E- Mail kündigen. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, findet die Betreuung noch im Folgemonat statt. Bitte teile deiner Vermittlerin und den Eltern so früh wie möglich mit, wenn du das Betreuungsverhältnis auflösen möchtest, damit der VTOB allenfalls einen neuen Betreuungsplatz suchen kann. Denke auch daran, dass es wie bei der Eingewöhnung auch eine Zeit für den Abschied braucht.