Infos für interessierte Gemeinden

Unsere 52 Trägergemeinden repräsentieren rund 90'000 Einwohner oder knapp ein Drittel der Kantonsbevölkerung und gewährleisten unsere fast flächendeckende Präsenz im Oberen Baselbiet.
Seit der Einführung des FEB-Gesetzes (Gesetz zur familienergänzenden Betreuung) im Mai 2015 sind alle 86 Baselbieter Gemeinden verpflichtet, ein Angebot zur familienergänzenden Betreuung zu gewährleisten. Mittels einer Leistungsvereinbarung mit dem VTOB kommen die Gemeinden dieser Pflicht nach und delegieren die Verantwortung sowie die Organisation der familienexternen Betreuung an eine erfahrene Institution. Gleichzeitig entlasten sich die Gemeinden von diesen vielfältigen Aufgaben und schaffen somit Ressourcen und Freiräume für andere wichtige Gemeindeaufgaben.
Die Leistungsvereinbarung mit dem VTOB soll aber nicht nur Pflicht, sondern auch Recht und Zukunft für eine Gemeinde bedeuten.
So nimmt der VTOB die gesellschaftlichen Veränderungen und Bedürfnisse von Gemeinden sowie deren Eltern wahr. Ein Trend hin zur schulergänzenden Betreuung ist längst nicht nur in grösseren Gemeinden ein Thema. Aus diesem Grund bietet der VTOB neben seinem «klassischen Angebot», der Kinderbetreuung in Tagesfamilien, auch Schulmittagstische in Gemeinden an.

Gehören Sie zu den Gemeinden, welche auf der Karte weiss hervortreten und damit noch keine Leistungsvereinbarung mit uns haben? Dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, diese Situation zu verändern.

Möchten Sie als eine familienfreundliche Gemeinde wahrgenommen werden? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten, das familienergänzende Betreuungsangebot in ihrer Gemeinde bekannter und attraktiver zu gestalten.

Fazit: Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn Sie Fragen rund um die familienergänzende Betreuung haben oder Ihr Angebot an die Gemeinde- und Elternbedürfnisse anpassen wollen.

Melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!