Die Gemeinden ...
können die gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische Aufgabe der Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen an eine kompetente und erfahrene Organisation delegieren, indem sie einen Leistungs- und Subventionsvertrag mit dem VTOB abschliessen
können Familien, die zeitweise eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen, direkt an die Geschäftsstelle des VTOB verweisen
verbuchen mit diesem Angebot einen weiteren Pluspunkt als familienfreundliche Wohngemeinde
erhalten Gewähr, dass, wo nötig, mit der Sozialberatung und der Vormundschaftsbehörde zusammengearbeitet wird
bezahlen einen jährlichen Beitrag an die Infrastrukturkosten des VTOB
übernehmen Defizite, welche infolge Anwendung des Sozialtarifs für die Betreuung von Kindern entstehen, deren Eltern in der Gemeinde wohnhaft sind. Als Defizit gilt die Differenz zwischen den Elternbeiträgen und den direkten Kosten des Betreuungsverhältnisses
erhalten für
jedes neue defizitäre Betreuungsverhältnis einen entsprechenden Antrag mit
Detailangaben über die zu erwartenden Kosten
… werden von einer wichtigen Aufgabe entlastet!